AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WelterImmobilien für Kaufinteressenten

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WelterImmobilien
vertreten durch Sarah Welter
Tombergstraße 31
53913 Swisttal
Tel.: 04922559593500
E-Mail: [email protected]
Internet: www.welterimmobilien.de
Steuernummer: 222/5490/3026

1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WelterImmobilien, gelten für die Geschäftsbeziehung von WelterImmobilien mit dem Interessenten hinsichtlich des Erwerbs einer von WelterImmobilien vermarkteten Immobilie („Kaufinteressent“, oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt ihrer Akzeptanz gültigen Fassung.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kaufinteressenten werden nicht anerkannt, es sei denn, WelterImmobilien stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn WelterImmobilien in Kenntnis von Bedingungen des Kaufinteressenten, welche diesen AGB entgegenstehen oder hiervon abweichen, die Leistungen an den Kaufinteressenten vorbehaltlos erbringt.
1.4. Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn WelterImmobilien dem ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
2.1. WelterImmobilien betreibt unter der Internetadresse www.WelterImmobilien.de ein Portal auf denen Immbolien und Objekte  präsentiert werden oder Preisrechner angestoßen werden können. WelterImmobilien vrmarktet gemäß entsprechender Maklerverträgen Immobilien mit den jeweiligen Eigentümern
2.2. Ist ein Kaufinteressent an einem bestimmten Objekt interessiert und fordert er daraufhin weitere Informationen in Bezug auf dieses Objekt („Vertragsgegenständliche Immobilie“) von WelterImmobilien über die auf den WelterImmobilien-Webseiten verfügbaren Funktionen an, so schließt er hierdurch einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit WelterImmobilien. Hierauf wird der Kaufinteressent im Zuge seiner Immobilien-Anfrage auf der jeweiligen WelterImmobilien-Webseite oder in einer entsprechenden E-Mail explizit hingewiesen. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Exposé zu der Vertragsgegenständlichen Immobilie (vgl. Ziffer 6).
2.3. WelterImmobilien hat die Leistungspflicht aus dem Maklervertrag erbracht, wenn WelterImmobilien dem Kaufinteressenten insofern die Vertragsgegenständliche Immobilie und den entsprechenden Verkäufer nachgewiesen hat.
2.4.Der Verkäufer speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei
Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Käufer nach in Textform (per E-Mail) zu.
2.7. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2.9. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Abwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3. Informationen über weitere Objekte
3.1. WelterImmobilien wird dem Kaufinteressenten weitere für ihn passende Objekte vorstellen, sofern WelterImmobilien mit der Vertragsgegenständlichen Immobilie vergleichbare Objekte in der Vermarktung hat und diese die wesentlichen Merkmale der Vertragsgegenständlichen Immobilie aufweisen.
3.2. Identifiziert WelterImmobilien ein oder mehrere Objekte, die nach Einschätzung von WelterImmobilien für den Kaufinteressenten von Interesse sein könnten, wird WelterImmobilien den Kaufinteressenten hierüber unter Verwendung der von dem Kaufinteressenten mitgeteilten Kontaktdaten (bspw. E-Mail, Telefon, etc.) informieren.
3.3. Wünscht der Kaufinteressent keine Informationen mehr über weitere Objekte, kann er dies WelterImmobilien jederzeit mitteilen. WelterImmobilien wird die Übermittlung der Informationen über weitere Objekte sodann unverzüglich einstellen.

4. Rechte und Pflichten von WelterImmobilien
4.1. WelterImmobilien ist berechtigt, die Maklerleistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen. Sofern WelterImmobilien Dritte mit der Leistungserbringung beauftragt, entstehen dem Kaufinteressenten hierdurch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen.
4.2. WelterImmobilien ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu ein.
4.3. WelterImmobilien wird den Kaufinteressenten nach bestem Wissen und Gewissen unverzüglich über alle Umstände in Kenntnis setzen, die für den Kaufinteressenten in Bezug auf den beabsichtigen Immobilienerwerb von Bedeutung sein können. WelterImmobilien wird den Kaufinteressenten außrdem in regelmäßigen Abständen über den Stand der Bemühungen unterrichten. Zur Erfüllung der vorgenannten Pflichten wird WelterImmobilien den Kaufinteressenten selbst oder durch einenen Mitarbeiter von  WelterImmobilien unter Verwendung der von ihm mitgeteilten Kontaktdaten (bspw. E-Mail, Telefon, etc.) kontaktieren.
4.4. WelterImmobilien wird den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen.
4.5. WelterImmobilien wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Käufer Verschwiegenheit bewahren.
4.6. WelterImmobilien ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von WelterImmobilien zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Kaufinteressent nur verpflichtet, WelterImmobilien eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.
4.7. Kaufpreiszahlungen werden von WelterImmobilien nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

5. Pflichten des Kaufinteressenten
5.1. Der Kaufinteressent hat WelterImmobilien unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.
5.2. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, WelterImmobilien vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und WelterImmobilien auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
5.3. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, die mit WelterImmobilien getroffene Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen.
5.4. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Kaufinteressent gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von WelterImmobilien nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kaufinteressent die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

6. Maklerprovision
6.1. Der Kaufinteressent verpflichtet sich, an WelterImmobilien die in dem Exposé aufgeführte Provision zu bezahlen. Auf etwaige Besonderheiten der Provisionsregelung wird zusätzlich in entsprechenden E-Mails hingewiesen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Kaufinteressenten an den Verkäufer. Voraussetzung ist, dass die Leistungen dem Verkäufer zufließen (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Der Provisionsanspruch von WelterImmobilien wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt.
6.2. Mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages mit dem von WelterImmobilien nachgewiesenen Vertragspartner ist der Provisionsanspruch von WelterImmobilien fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit von WelterImmobilien zustande kommt.
6.3. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem von dem Kaufinteressenten mit dem Erwerb der Immobilie verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kaufinteressenten in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.
6.4. Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Kaufinteressent aufgrund der Tätigkeit von WelterImmobilien im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt.
6.5. Die im Exposé angegebene Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Im Falle von Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes erhöht bzw. verringert sich die Provision entsprechend.
6.6. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
6.7. WelterImmobilien ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Maklervertrag an Dritte (bspw. Factoring-Unternehmen) abzutreten.
6.8. Zahlungen sind in jedem Falle nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.

7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, werden Maklerverträge jeweils für die Dauer von sechs (6) Monaten fest geschlossen („Initiale Vertragslaufzeit “). Während der Initialen Vertragslaufzeit ist der Maklervertrag nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der Initialen Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere sechs (6) Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat kündigt.
7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
7.3. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

8. Identitätsfeststellung (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz)
8.1. Der Kaufinteressent wird WelterImmobilien eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite).
8.2. Der Kaufinteressent stimmt zu, dass WelterImmobilien Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kaufinteressenten gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt. WelterImmobilien sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden.
8.3. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, WelterImmobilien unverzüglich über die Existenz etwaiger Mitkäufer zu informieren, so dass WelterImmobilien auch deren Identität feststellen kann.
9. Datenschutz
9.1. WelterImmobilien hat bei Erhebung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten.
9.2. Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von WelterImmobilien verwiesen, die auf der Webseite von WelterImmobilien jederzeit im Footer über den Link „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist.

10. Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Kaufinteressent verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrages, in den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach er sich verpflichtet, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen in Höhe der Provision wie im notariellen Vertrag angegeben, zu Gunsten von WelterImmobilien zuzustimmen.

11. Vertraulichkeit
11.1. Alle dem Kaufinteressenten durch WelterImmobilien übermittelte Informationen hinsichtlich der jeweiligen Immobilie, insbesondere die Verkäuferdaten, sind vertraulich und nur für den Kaufinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von WelterImmobilien.
11.2. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber von WelterImmobilien ein Hauptvertrag (Kaufvertrag) zustande, so ist der Kaufinteressent zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der im Exposé ausgewiesenen Provision an WelterImmobilien verpflichtet.

12. Haftung
12.1. Ansprüche des Kaufinteressenten auf Schadensersatz sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kaufinteressenten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WelterImmobilien, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kaufinteressent regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Homeday nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kaufinteressenten aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2. Die in Ziffer 12.1 enthaltenen Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WelterImmobilien, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.

13. Datenschutz

13.1.Der Verkäufer erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Käufers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers beachtet der Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen. 

13.2. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Immobilienvermittlung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der aktuell gültigen und online  abrufbaren Datenschutzerklärung von WelterImmobilien
13.3. Der Käufer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
13.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).
13.5. Der Verkäufer hat an allen Texten, Bildern, Filmen, die auf seiner Website veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet

14. Verbraucherstreitbeilegung
An einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nimmt WelterImmobilien teil. Für das Schlichtungsverfahren ist zuständig: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.

15. Schlussbestimmungen
15.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen WelterImmobilien und dem Kaufinteressenten der Sitz von WelterImmobilien (Berlin) vereinbart.
15.2. Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
15.3. Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.
15.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.

Stuernummer 222/5490/3026

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