Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Welter Immobilien) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://welterimmobilien.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
WelterImmobilien
Sarah Welter
Tombergstraße 31
53913 Swisttal
Telefon: 04922559593500
E-Mail: info@welterimmobilien.de
Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 04922559593500
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Unsere Anwendung erfüllt aktuell keine der Kriterien, die eine barrierefreie Gestaltung erfordert. Wir sind jedoch bemüht unsere Website stetig zu verbessern und barrierefrei zu gestalten um allen Menschen den Zugang zu ermöglichen.
Digitale Barrierefreiheit bezieht sich neben der Gestaltung auch auf die Programmierung und die technische Umsetzung. Hier arbeiten wir regelmäßig an Anpassungen und Optimierungen.
Als Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 1Mio. Euro sind wir von der Verpflichtung hinsichtlich des BSFG einer barrierefreien Website ausgenommen.
Neben der Barrierefreiheit der Inhalte müssen ist es jedoch verpflichtend eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit nach.
Zur Information: Unsere Anwendung erfüllt aktuell keine der Kriterien, die eine barrierefreie Gestaltung erfordert.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 09.07.2025 überprüft.